Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und die Datenschutzerklärung gelten ab dem 01. Januar 2020. Sie ersetzen alle vorherigen AGB und Datenschutzerklärungen.


1. Gegenstand und Geltungsbereich dieser AGB

(1) Diese AGB regeln die Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Nutzung der Dienstleistungen des Anbieters Icarus Websites, Inh. Ralf Becker, Fabrikstraße 13A, 04178 Leipzig, Deutschland (nachfolgend: Diensteanbieter) und des Nutzers im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme der Datenbank-Applikation “Icarus Manifest”, welche auf der Plattform Ninox.com (nachfolgend: Plaffform-Betreiber) allgemein zugänglich gemacht wird.

(2) Die Leistung des Anbieters besteht im Wesentlichen in der Einräumung der Nutzungsmöglichkeit des Dienstes über das Internet auf Servern, die im Einflussbereich des Plattform-Betreibers stehen, auf die der Nutzer, soweit dies erforderlich ist, Zugriff und Nutzungsrechte erhält. Bei der Nutzung der Software as a Service (SaaS) kann der Nutzer Daten eingeben und verschiedene Funktionen nutzen.

(3) Voraussetzung für die störungsfreie Nutzung der Dienstleistung ist eine zuverlässige durchgängige Internetverbindung bis zu den Servern des Plattform-Betreibers. Es obliegt dem Kunden diese Verbindung mit Hilfe seines Endgerätes herzustellen.

(4) Es gelten ausschließlich die AGB des Diensteanbieters und des Plattform-Betreibers. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Nutzers werden vom Diensteanbieter nicht anerkannt, es sei denn, dass ihrer Geltung ausdrücklich in Schriftform zugestimmt wurde. Diese AGB gelten auch dann, wenn der Diensteanbieter in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichenden Bedingungen des Nutzers seine Leistungen an ihn vorbehaltlos erbringt.


2. Vertragsschluss

(1) Ein Vertrag kommt – soweit nicht anders ausdrücklich individuell vereinbart – erst mit erfolgreichem Abschluss des Buchungsvorgangs durch eine Bestätigung des Diensteanbieters gegenüber dem Nutzer in Textform per E-Mail oder der Zurverfügungstellung der Leistung zustande.

(2) Der Nutzer hat die Möglichkeit, den Vertragstext von der Webseite während des Anmeldevorgangs und vor Vertragsabschluss auszudrucken.

(3) Es besteht kein Anspruch des Nutzers auf Abschluss eines Vertrages. Dem Diensteanbieter steht es frei, jedes Angebot eines Nutzers zum Abschluss eines Vertrages ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

(4) Durch die Registrierung für einen Dienst, der auf einer Webseite des Dienstleisters angeboten wird, nimmt der Nutzer die AGB, so wie nachstehend beschrieben, an, einschließlich der Einwilligung zur Verarbeitung und Weitergabe der personenbezogenen Daten des Nutzers, soweit zur Erbringung des Dienstes “Icarus Manifest” erforderlich und stets unter Beachtung sämtlichen Datenschutzrechts.

(5) Um den Dienst “Icarus Manifest” nutzen zu können, muss der Nutzer vollständig der Datenschutzerklärung und den AGB zustimmen. Der Nutzer bestätigt mit der Annahme der AGB und Datenschutzerklärung, diese gelesen und verstanden zu haben.

(6) Voraussetzung für die Registrierung ist, dass der Nutzer voll geschäftsfähig ist und ein Mindestalter von 18 Jahren hat und die Dienste und Dienstleistungen ausschließlich für den eigenen geschäftlichen Betrieb nutzt. Minderjährigen Personen ist eine Anmeldung untersagt. Bei einer juristischen Person muss die Anmeldung durch eine unbeschränkt geschäftsfähige und vertretungsberechtigte natürliche Person erfolgen.


3. Leistungen des Diensteanbieters

(1) Der Diensteanbieter stellt Nutzern verschiedene Dienste und Dienstleistungen im Bereich der Organisation eines Fallschirmsprungbetriebs, der Kundenstammverwaltung, der Abrechnung und Rechnungsstellung zur Verfügung.

(2) Inhalt und Umfang der Dienste bestimmen sich nach den jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen, im Übrigen ausschließlich nach den bei Vertragsschluss auf der Internetseite des Diensteanbieters beschriebenen Funktionalitäten der Dienstleistung.

(3) Der Diensteanbieter räumt dem Nutzer eine 30-tägige, kostenfreie Testphase ein. Nach Ablauf dieser Testphase wird ohne Abo für das Icarus Manifest der Zugang und sämtliche Daten der Testphase nach vorheriger Ankündigung gelöscht. Eine automatische Verlängerung ist ein kostenpflichtiges Abo findet nicht statt.

(4) Anspruch auf die Leistung hat nur der jeweilige Nutzer. Eine Überlassung des Nutzeraccounts an Dritte oder die sonstige Einräumung von Nutzungsmöglichkeiten durch den Nutzer an Dritte ist untersagt und berechtigt den Diensteanbieter auch zur außerordentlichen Kündigung.


4. Pflichten der Nutzer

(1) Der Nutzer ist verpflichtet, Informationen, die im Rahmen der Nutzung des Dienstes von ihm zu seiner Person oder seinem Unternehmen angegeben werden, wahrheitsgemäß zu machen.

(2) Der Nutzer ist verpflichtet, bei der Nutzung des Dienstes die geltenden Gesetze einzuhalten und jedwede Tätigkeit zu unterlassen, die geeignet ist, den Betrieb des Dienstes oder der dahinterstehenden technischen Infrastruktur zu beeinträchtigen und/oder übermäßig zu belasten.

(3) Der Nutzer ist nicht berechtigt, seine Login-Daten an Dritte weiterzugeben. Der Nutzer ist verpflichtet, mit seinen Login-Daten sorgfältig umzugehen und eine missbräuchliche Benutzung der Login-Daten durch Dritte zu verhindern.

(4) Der Nutzer ist allein zur Einhaltung seiner Aufbewahrungspflichten, insbesondere, jedoch nicht abschließend, gemäß § 147 AO oder UStG, verantwortlich. Er trägt Sorge dafür, seine Unterlagen und Daten – soweit erforderlich – rechtmäßig zu verwahren und den Finanzbehörden den erforderlichen Zugriff hierauf zu gewähren.


5. Hinweis zum Widerrufsrecht

(1) Der Diensteanbieter bietet seine Dienstleistungen ausschließlich Unternehmern i.S.d. § 14 BGB an.

(2) Ein Widerrufsrecht besteht nach § 312 Abs. 1 BGB nur gegenüber Verbrauchern. Sofern der Nutzer nicht Verbraucher i.S.d. § 13 BGB ist und Leistungen des Diensteanbieters nutzt, besteht kein Widerrufsrecht.


6. Dauer des Vertrages

(1) Das Abonnement beginnt mit Vertragsschluss und läuft 12 Monate. Es verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern der Nutzer nicht vor Ablauf des Vertragsjahres schriftlich kündigt.

(2) Ein etwaiger Testzugang endet automatisch mit Ablauf des jeweiligen Testzeitraums. Eine gesonderte Kündigung ist bei Testzugängen nicht erforderlich.


7. Preise und Zahlungsbedingungen, Sperrung, Kontolöschung, Preisanpassungen

(1) Der Diensteanbieter bietet seine Leistungen in verschiedenen kostenpflichtigen Varianten an. Die vereinbarten Preise sind den jeweils aktuell geltenden Preis- und Zahlungsinformationen zu entnehmen.

(2) Die Bezahlung für ein kostenpflichtiges Abonnement erfolgt monatlich oder jährlich, je nachdem welcher Zyklus vom Nutzer gewählt wurde, per (SEPA-) Lastschrift. Der Rechnungszeitraum beginnt 30 Tage nach dem Datum, an dem der Nutzer sich erfolgreich für die kostenpflichtige Version registriert, bzw. angemeldet hat, für jeweils einen Monat oder ein Jahr im Voraus. Der Dienstanbieter behält sich das Recht vor, die Möglichkeit des Abonnementabschlusses mit unterschiedlichen Vertragslaufzeiten (z.B. vierteljährlich) einzuführen oder ähnliche Dienste, die andere Abrechnungsmodelle nutzen (z.B. Nutzung), einzuführen.

(3) Der Anspruch auf Zahlung der jeweiligen Nutzungsentgelte wird mit Zugang der Rechnung sofort nach Rechnungserhalt fällig und wird bis zur Kündigung monatlich oder jährlich von dem Konto abgebucht oder eingezogen.

(4) Eine Rückerstattung der Monats- oder Jahresbeiträge bei vorzeitiger Kündigung durch den Nutzer erfolgt nicht. Bei Kündigung des Vertrags kann die Produktversion in vollem Umfang bis zum Ablauf der Vertragslaufzeit genutzt werden.

(5) Wenn die monatlichen oder jährlichen Kosten für das Abonnement nicht rechtzeitig von dem Konto abgebucht werden können z.B. wegen mangelnder Kontodeckung, wird der Zugriff des Nutzers auf das Rechnungs- und Buchführungssystem unmittelbar gesperrt. Nach Erhalt der Zahlung wird der Zugriff auf das System wieder freigegeben. Die Kosten hierfür betragen 20,00 € pro zurückgewiesener Abbuchung und werden dem Nutzer in Rechnung gestellt. Der Nutzer muss dann innerhalb von 4 Werktagen den Gesamtbetrag auf die Bankverbindung des Diensteanbieters überweisen.

(6) Wird das Konto vor Vertragsende vom Nutzer selber gelöscht ist kein Zugang mehr möglich. In diesem Fall, und auch wenn ein neues Konto erstellt wird, können eventuelle Restlaufzeiten nicht rückerstattet oder auf ein neues Konto angerechnet werden. Die Nichtrückzahlung von Restbeträgen gilt auch bei rechtmäßiger außerordentlicher Kündigung durch den Diensteanbieter wegen nicht vertragskonformer Nutzung der Dienste.

(7) Der Nutzer erklärt sich damit einverstanden, dass E-Mail (mittels einer vom Nutzer angegebenen E-Mail Adresse) als Mittel zum Senden von Rechnungen und Zahlungserinnerungen verwendet wird.

(8) Der Diensteanbieter ist berechtigt die vereinbarten Entgelte nach billigem Ermessen zu ändern. Eine solche Preisänderung ist nur einmal im Kalenderjahr zulässig und muss spätestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform angekündigt werden. Sollte die Erhöhung der Entgelte mehr als 10% betragen, kann der Nutzer binnen eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung diese Nutzungsvereinbarung mit Wirkung zu dem Zeitpunkt kündigen, an welchem die Erhöhung der Entgelte in Kraft treten soll.

8. Beendigung des Vertrages

(1) Der Nutzer kann das kostenpflichtige Abonnement für einen Zeitraum von 30 Tagen kostenlos testen. Nach Ablauf der Frist wird der Testzugang des Nutzers gesperrt, sofern dieser kein kostenpflichtiges Abonnement bucht.

(2) Das Abonnement kann von Nutzern mit einer Frist von 10 Werktagen zum Ablauf des jeweiligen Laufzeit (i. d. R. 1 Jahr) in schriftlicher Form postalisch gekündigt werden.

(3) Das Recht jeder Partei zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

(4) Der Diensteanbieter behält sich das Recht vor, Kundendaten nach Beendigung des Vertrages und unabhängig vom Grund der Beendigung zu löschen und ist nicht verpflichtet, Kundendaten nach diesem Zeitpunkt aufzubewahren. Der Diensteanbieter bewahrt lediglich nach Beendigung des Vertrages die erforderlichen Daten für die minimale Dauer auf, um relevante Rechtsvorschriften zu befolgen.

(5) Der Diensteanbieter versichert, stets und zu jeder Zeit im Einklang mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und sämtlichen datenschutzrechtlichen Erfordernissen zu handeln.


9. Gewährleistung, Verfügbarkeit der Leistungen

(1) Hinsichtlich der Einräumung der Nutzungsmöglichkeiten der vom Dienstleister zur Erbringung seiner Dienstleistungen genutzten Software Icarus Manifest gelten die Gewährleistungsvorschriften des Mietrechts. Die verschuldensunabhängige Haftung gemäß § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB wird ausgeschlossen. Es gilt eine Gewährleistungsfrist von einem Jahr, es sei denn der Dienstleister hat einen Mangel arglistig verschwiegen.

(2) Der Diensteanbieter gewährleistet in seinem Verantwortungsbereich eine Verfügbarkeit von 98% im Jahresmittel. Nicht in die Berechnung der Verfügbarkeit fallen die regulären Wartungsfenster, die jede Woche 4 Stunden betragen.

(3) Der Diensteanbieter übernimmt keine Verantwortung für die Funktionsfähigkeit der Verbindung zu seinen Servern, bei Stromausfällen und bei Ausfällen von Servern, die nicht in seinem Einflussbereich stehen.


10. Nutzungsrechte

(1) Der Diensteanbieter räumt dem Nutzer für die Dauer dieses Vertrages ein einfaches, räumlich unbeschränktes, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares und persönliches Recht ein, die vom Dienstleister zur Erbringung seiner Dienstleistungen genutzte Software Icarus Manifest bestimmungsgemäß nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu nutzen.

(2) Der Nutzer benötigt für die Nutzung der Software Icarus Manifest kein kostenpflichtiges Upgrade seines Accounts für die Plattform Ninox.com, da der Diensteanbieter seinerseits die gebuchte Anzahl an kostenpflichtigen Benutzerzugängen bereitstellt. Der Diensteanbieter stellt dem innerhalb einer internen Gruppierung die Software zur Verfügung. Die Integration des Nutzers bzw. auch bei Bedarf mehrerer Nutzer erfolgt auf Veranlassung des Diensteanbieter. Der Diensteanbieter ist Administrator der Gruppierung, die Nutzer erhalten Editor-Rechte.

(3) Der Nutzer ist berechtigt, auf die Software Icarus Manifest, die auf den IT-Systemen des Plattformanbieters betrieben wird, zuzugreifen, um dort seine Daten zu verarbeiten.

(4) Der Nutzer darf die Software Icarus Manifest nur für seine eigenen geschäftlichen Zwecke und nur durch eigenes Personal nutzen.

(5) Es wird kein geistiges Eigentum an den Nutzer übertragen. Der Diensteanbieter bleibt Eigentümer der Software Icarus Manifest und muss zwingend in dieser Rolle Team-Bestandteil sind. Nutzer erhalten die Rolle des Editors, wodurch sie das Icarus Manifest in vollem Umfang nutzen, jedoch keine Strukturen, Gestaltungselemente und Bezeichnungen ändern können. Ebenso ist der Zugang zum Quellcode sowie die Extraktion der Software Icarus Manifest nicht möglich.

(6) Der Diensteanbieter ist nicht verpflichtet, dem Nutzer den Quellcode der Software zu überlassen.

(7) Das System ist urheberrechtlich geschützt und bleibt das vollständige geistige Eigentum des Diensteanbieter.

11. Datenschutz

(1) Der Diensteanbieter trägt Sorge dafür, dass personenbezogene Daten von Nutzern nur erhoben, gespeichert und verarbeitet werden, soweit dies zur vertragsgemäßen Leistungserbringung erforderlich und durch gesetzliche Vorschriften erlaubt, oder vom Gesetzgeber angeordnet ist. Der Diensteanbieter wird personenbezogene Daten vertraulich sowie entsprechend den Bestimmungen des geltenden Datenschutzrechts behandeln und nicht an Dritte weitergeben, sofern dies nicht für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten erforderlich ist und/oder eine gesetzliche Verpflichtung zur Übermittlung an Dritte besteht.

(2) Um eine revisionssichere Verarbeitung der Daten gewährleisten zu können, wird die Erstellung, Änderung und Löschung von Daten mit Angaben zum Nutzernamen und dem Verarbeitungsdatum protokolliert.

(3) Die Verwendung des Dienstes kann erfordern, dass der Diensteanbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Benutzers verarbeitet. Hierfür ist der Abschluss einer separaten Vereinbarung über die Verarbeitung persönlicher Daten erforderlich. Die Parteien bestätigen, dass der Kunde der Verantwortliche ist für alle Daten, die er in die Software Icarus Manifest hochlädt, und dass er diese, wenn erforderlich, berichtigen oder löschen kann. Der Plattformbetreiber ist zu jeder Zeit Auftragsverarbeiter, wobei er die Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet. Als Anhang zu diesen AGB schließen die Parteien eine Datenverarbeitungsvereinbarung (“DVV”).

(4) Der Kunde bestätigt, dass er autorisiert ist, den Diensteanbieter mit der Verarbeitung solcher Daten zu beauftragen und dass alle Anweisungen rechtmäßig erfolgen werden.

(5) Der Dienstanbieter wird nur Kundendaten im Einklang mit den Anweisungen des Kunden verarbeiten und nicht für seine eigenen, unautorisierten Zwecke.

(6) Im Verhältnis zwischen den Parteien gehören alle Daten, die der Kunde dem Diensteanbieter oder der Anwendung zur Verfügung stellt, dem Kunden. Die Anwendung erlaubt dem Kunden Aufzeichnungen und Daten, die von der Anwendung aufbewahrt werden, zu exportieren und der Kunde willigt ein, alle Daten vor Beendigung des Abonnements zu exportieren.

(7) Der Diensteanbieter teilt Informationen zur Datenverarbeitung nur soweit erforderlich, um dem Kunden die Dienstleistungen zu erbringen oder wo der Diensteanbieter durch ein Gericht oder eine Behörde dazu verpflichtet ist und in diesem Fall nur soweit notwendig.

(8) Der Diensteanbieter wird alle vertraulichen Informationen des Kunden, die er an den Diensteanbieter weiter gibt, vertraulich behandeln, es sei denn, dass diese Informationen auf anderem Wege als durch Verletzung dieser Bestimmung an die Öffentlichkeit gelangt sind oder wo der Diensteanbieter diese Informationen von einem Dritten erhalten hat, der nicht verpflichtet ist, die Informationen vertraulich zu behandeln oder wo die Veröffentlichung der Informationen von einer Behörde oder einem Gericht mit passender Zuständigkeit verlangt wird und in diesem Fall nur soweit notwendig.

(9) Der Diensteanbieter wird alle notwendigen technischen und organisatorischen Sicherheitsvorkehrungen treffen um zu gewährleisten, dass sämtliche Kundendaten sicher verarbeitet werden und um zu verhindern, dass Systeminformation versehentlich oder illegal zerstört, verloren oder verschwendet wird und um zu verhindern, dass solche Information in die Hände einer unautorisierten Partei fällt oder vor dem Missbrauch oder anderweitigen, dem Datenschutzrecht zuwiderlaufenden Art der Behandlung zu schützen. Der Diensteanbieter wird all seine Verpflichtungen unter allen anwendbaren Datenschutzgesetzen als Auftragsverarbeiter befolgen und lässt sich besonders von der Datenschutzgrundverordnung leiten.

(10) Für den Fall, dass im Rahmen der Nutzung des Dienstes des Dienstanbieters datenschutzrechtliche Einwilligungserklärungen vom Nutzer eingeholt werden, wird darauf hingewiesen, dass diese vom Nutzer jederzeit widerrufen werden können.

(13) Im Übrigen verweisen wir auf unsere Datenschutzerklärung, abrufbar unter icarus-manifest.de/datenschutzerklaerung


12. Änderungen von Leistungen

(1) Der Diensteanbieter passt seine im Internet bereitgestellten Dienste regelmäßig nach eigenem Ermessen an die technologische Entwicklung und Marktbedürfnisse an, um den Einsatzzweck gemäß der Produktbeschreibung zu erfüllen. Dies kann Änderungen der Leistungsinhalte, wie z. B. neue oder geänderte Funktionalitäten, und Anpassungen an neue Technologien mit sich bringen. Die Änderungen werden jedoch nicht zu Einschränkungen der in der Produktbeschreibung genannten Funktionalitäten führen, die für den normalen Nutzer mehr als unwesentlich sind. Da diese Änderungen in der Natur der Lösung liegen, kann der Nutzer hieraus keine Rechte oder Ansprüche ableiten.

(2) Der Diensteanbieter ist auch berechtigt neue Dienste entgeltlich verfügbar zu machen und die Bereitstellung unentgeltlicher Dienste einzustellen. Ferner kann der Diensteanbieter entgeltliche Dienstleistungen um kostenpflichtige Leistungen erweitern. Der Diensteanbieter wird bei der Änderung von kostenpflichtigen Diensten besonders auf berechtigte Interessen der Nutzer Rücksicht nehmen und diese rechtzeitig ankündigen.


13. Haftungsbeschränkungen

(1) Schadensersatzansprüche wegen Vertragsverletzungen und unerlaubter Handlung können nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Diensteanbieters und / oder ihrer Erfüllungsgehilfen geltend gemacht werden. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt nicht für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).

(2) Ebenfalls bleibt die Haftung des Diensteanbieters bei Personenschäden sowie aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften unberührt.

(3) Für unentgeltliche Dienste besteht eine über die in Absatz 1 und Absatz 2 hinausgehende Haftung des Diensteanbieters nicht.

(4) Leistungsstörungen aufgrund höherer Gewalt, insbesondere der Ausfall oder die Überlastung von globalen Kommunikationsnetzen, hat der Diensteanbieter nicht zu vertreten. Aus diesem Grund kann der Kunde keine Minderung seiner Leistungspflicht reklamieren.

(5) Der Diensteanbieter haftet nicht für die über seine Dienste publizierten Informationen. Für deren Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität ist der Absender verantwortlich.

(6) Für den Verlust von Daten haftet der Dienstleister insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Nutzer unterlassen hat, seinen gesetzlichen Aufbewahrungspflichten nachzukommen (siehe Ziffer 4.4 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen) und die verloren gegangenen Daten deshalb nicht mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.

(7) Der Diensteanbieter haftet nicht für Schäden, die kundenseitig aufgrund mangelnder Sicherungsvorkehrungen bei der Datenübermittlung entstehen können.

(8) Eine mögliche Schadenersatzpflicht wird auf die Höhe der Jahresgebühr beschränkt. Die Haftung für Schäden aus Datenverlusten wird auf die Höhe beschränkt, die bei ordnungsgemäßer Datensicherung entstanden wären, maximal jedoch in Höhe der Jahresgebühr.

(9) Schadensersatzansprüche des Kunden verjähren ein Jahr nach ihrem Entstehen unbeschadet der Vorschrift des § 202 BGB. Diese Verkürzung gilt nicht, wenn der Diensteanbieter grob fahrlässig oder mit Vorsatz gehandelt hat.

(10) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.


14. Änderungen der Geschäftsbedingungen

(1) Der Diensteanbieter behält sich vor, diese AGB jederzeit mit Wirksamkeit auch innerhalb der bestehenden Vertragsverhältnisse zu ändern, sofern diese Änderung unter Berücksichtigung der Interessen von dem Diensteanbieter für den Nutzer zumutbar ist; dies ist insbesondere der Fall, wenn die Änderung für den Nutzer ohne wesentliche rechtliche oder wirtschaftliche Nachteile ist, z.B. bei Veränderungen im Registrierungsprozess, Änderungen von Kontaktinformationen.

(2) Über alle anderen Änderungen der AGB wird der Diensteanbieter registrierte Nutzer mindestens 6 Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten der Änderungen in Kenntnis setzen. Die Änderungen werden dem Nutzer per E-Mail mitgeteilt. Sofern der Nutzer nicht innerhalb von 6 Wochen ab Zugang der Mitteilung widerspricht wird die Nutzungsvereinbarung mit Inkrafttreten der Änderungen zu den geänderten Bedingungen fortgesetzt. In der Änderungsmitteilung wird der Diensteanbieter den Nutzer auf sein Widerspruchsrecht und auf die Folgen eines Widerspruchs hinweisen. Im Falle des Widerspruchs steht dem Diensteanbieter das Recht zu, das Vertragsverhältnis mit dem Nutzer zum geplanten Inkrafttreten der Änderungen zu beenden.


15. Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, wobei die Geltung des UN-Kaufrechts ausgeschlossen wird.

(2) Ist der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist der Sitz des Diensteanbieters ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.